Engelmacherinnen
Kindstötung als Ausdruck von vermeintlicher »Gleichberechtigung«
Spreche ich mit Frauen über Abtreibung und teile meine Meinung mit, dass ich Abtreibung in den allermeisten Fällen für ein Verbrechen halte, ernte ich heftigen Widerspruch, böse Blicke und teilweise manifeste Aggressionen. Diese Frauen, viele von ihnen Mütter, klären mich dann auf, dass Frauen »so etwas« nur täten, wenn sie in einer »absoluten Notlage« sind. Welche Notlagen das seien, frage ich dann nach und bekomme Antworten wie »vielleicht noch im Studium«, »nicht genug Geld« oder »mit dem falschen Partner zusammen.« Ich würde in diesen Zusammenhängen eher von Befindlichkeiten und alltäglichen Problemen sprechen, sicher nicht von einer Notlage. Eine psychische Notlage ist eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung, eine physische Notlage ist es, wenn eine Gefährdung des Lebens der Mutter durch die Fortsetzung der Schwangerschaft zu befürchten ist. Nichts anderes lasse ich gelten, wenn es darum geht, Artikel 2, Absatz 2 unseres Grundgesetzes außer Kraft zu setzen: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Laut Pro Familia werden allerdings 97% der Abtreibungen ohne medizinische oder kriminologische Indikation durchgeführt.
Die Diskussion um das amerikanische Verbot von Abtreibungen durch den Supreme Court führt gegenwärtig zu heftigen Auseinandersetzungen. So schreibt beispielsweise Sarah Diehl im Freitag unter der Überschrift Zurück in die Steinzeit davon, »Es gefährdet auch die Erfolge des jahrzehntelangen Kampfs um Gleichberechtigung.« Worin besteht hier bitte die Gefährdung der Gleichberechtigung? Männer durften und dürfen nicht darüber entscheiden, ob ihr ungeborenes Kind getötet wird oder nicht. Das dürfen nur die Schwangeren selbst. Ginge es tatsächlich um Gleichberechtigung, müsste Männern das gleiche Recht zugestanden oder Frauen dieses Recht entzogen werden. Es geht also offensichtlich um Vorrechte von Frauen. Frau Diehl nennt alle, die die gängige Abtreibungspraxis kritisieren »religiös«, »neurechts«, »männlich autoritär« und sie schreibt, Frauen würde mit der Veränderung des Gesetzes in den USA »die Hölle auf Erden« bereitet. Weiter äußert sie: »Denn das Abtreibungsverbot ist ein Mittel, um Frauen an Kinder und Haushalt zu binden und der Verfügungsgewalt von Staat und Ehemann zu unterstellen.« Eine krude und von ihr nur unsachlich belegte Hypothese.
In den Vereinigten Staaten hat 2017 jede 75. Frau im Alter zwischen 15 und 44 Jahren einmal im Jahr abgetrieben. Unterstellt man, dass nicht jedes Jahr dieselben Frauen abtreiben, bedeutet das, dass in einer Dekade etwa jede zehnte Frau dieser Altersgruppe mindestens einmal abgetrieben hat. Im Jahr 2017 wurden allein in den USA 862 320 Kinder im Mutterleib auf Geheiß der Schwangeren hin getötet. Das sind in zehn Jahren fast neun Millionen Kinder nur in den Vereinigten Staaten.
»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.«
Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Wie würde man von einem Mann denken, der seiner Frau am Tag nach dem Beischlaf ohne ihr Wissen und Einverständnis eine Pille danach ins Essen mischte, weil er, aus welchen Gründen auch immer, kein Kind will? Man würde ihn als Mörder brandmarken und ihm zu Recht vorwerfen, dass er seiner Partnerin damit seinen Willen aufzwingt. Tötet eine Frau den zwölf Wochen alten Embryo in ihrem Leib, sehen woke Kreise das als Akt der Selbstbestimmung, als das gute Recht dieser Frau. »My body, my choice.« Ich wende ein: »It’s not your body, it’s a body of another human being in your body.«
Die Meinung des werdenden Vaters zu seinem Kind ist heute absolut irrelevant, er muss nicht gehört werden. Dass das Kind leben möchte, dürfen wir unterstellen. Über das Leben oder Sterben des auch von ihm gezeugten Kindes entscheidet aber allein die Schwangere. Sie entscheidet auch, ob der werdende Vater eine lebenslange Verpflichtung für das geborene Kind eingeht oder eben nicht, weil sie es vor der Geburt töten lässt. Wie kann es da sein, dass undifferenzierte Abtreibungsbefürworter diese Tötung als wichtigsten Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung feiern? Mit Gleichberechtigung hat das absolut gar nichts zu tun, es geht hier doch ganz offensichtlich um das genaue Gegenteil davon. Und es geht um die Legitimierung des täglichen Tötens von Tausenden von Kindern im Mutterleib.
Immer wieder höre ich auch von Frauen das falsche Argument, dass Abtreibungen doch überwiegend Schwangerschaften seien, zu denen es trotz Verhütung gekommen sei. Und liest man die statistisch belegte Argumentation von Pro Familia nur oberflächlich, ist man geneigt, dem zuzustimmen: »Nur wenig Frauen verhüten nicht, wenn sie keine Kinder haben wollen, und fast die Hälfte der Frauen, die ungewollt schwanger werden, haben verhütet. (…) Nur vier von 100 fertilen Frauen gaben (…) an, dass sie heterosexuell aktiv sind, kein Kind wollen, aber trotzdem nicht verhüten. Verhütung ist nicht immer zuverlässig: In der BZgA-Studie wurde bei einem Drittel der unbeabsichtigten Schwangerschaften (35,8 Prozent) und bei 42,9 Prozent der ungewollten Schwangerschaften Verhütung genutzt.«
Die Darstellung der Statistik macht die Intention von Pro Familia überdeutlich: Es geht um die Rechtfertigung der gängigen Abtreibungspraxis. Dieselbe Statistik stellt man auch mit der folgenden Aussage absolut richtig dar: Jede 25. fruchtbare Frau vögelt ohne Verhütung, obwohl sie kein Kind möchte. Zwei Drittel (64,2%) der unbeabsichtigten Schwangerschaften und weit über die Hälfte (57,1%) der ungewollten Schwangerschaften entstehen, weil nicht verhütet wurde.
Pro Familia kommt trotz der Fakten, die das Gegenteil beweisen, zu dem Schluss: »In Deutschland ist (…) das Verhütungsverhalten allgemein gut.«
»Die Beratung […] soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewusst sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.«
§ 219 (1) Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
Aus dem Strafgesetzbuch, 16. Abschnitt – Straftaten gegen das Leben
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